Grundsteuerreform 2022

Beim Börsenstammtisch am Dienstag, dem 11.10.2022, hat uns ein sehr kompetenter Steuerberater wertvolle Tipps und Tricks zur Verfügung gestellt, um die anstehende und notwendige Steuererklärung noch rechtzeitig, vollständig und richtig zu erstellen.

Bevor wir in das Thema einsteigen noch ein wichtiger Hinweis: Alle Informationen, die wir auf unserer Web-Seite veröffentlichen, sind mit großer Sorgfalt ermittelt, geprüft und wiedergegeben worden. Allerdings können wir keine Verantwortung für die Verwendung dieser Informationen übernehmen. Es handelt sich lediglich um Hinweise – auf keinen Fall um verbindliche Empfehlungen oder sogar Anweisungen! Jeder ist für sein Handeln selbst verantwortlich.

Alle angegebenen Links sind unterstrichen und können durch anklicken direkt aufgerufen werden! Dadurch kann man sich Umwege ersparen, wenn man bestimmte Information direkt ansteuern will.

Woher bekommen wir Informationen?

Grundsätzlich sind nur die Internetseiten verlässlich, die von offizieller Seite erstellt worden sind. Es sollten unbedingt Seiten verwendet werden, die von öffentlichen Herausgebern gepflegt werden. Dazu gehören:

Bundesministerium der FinanzenDie neue Grundsteuer – Fragen und Antworten

Finanzverwaltung des Landes Nordrhein-WestfalenGrundsteuer

Land NiedersachsenGrundsteuer

Natürlich ist das nur eine kleine Auswahl von Internetseiten, auf denen Informationen verfügbar sind. Auf diesen Seiten werden auch die benötigten Formulare (sowohl zum ausdrucken und handschriftlich ausfüllen, als auch zum online ausfüllen) bereit gestellt.

Aber bitte Vorsicht: Wenn man in die Suchmaschine seiner Wahl nur die Begriffe „Steuern“, „Grundsteuer“, „Steuerreform“ oder der gleichen mehr eingibt, kommen viele Angebot von Firmen und Unternehmen, die Informationen anbieten, die entweder kostenpflichtig sind, oder bei denen zumindest einige persönliche Daten (E-Mail Adresse, Name, Hausadresse) angegeben werden müssen.

Auf Internetseiten der öffentlichen Hand braucht man keine persönlichen Daten preisgeben , nur, um an Informationen zu gelangen!

Woher bekomme ich die Daten über meine Grundstücke?

Die Finanzbehörde hat dem Anschreiben zur Grundsteuerreform im Frühjahr dieses Jahres den Eigentümern Anlagen mitgeschickt, aus denen die Daten über das Grundstück hervorgehen, die zum Ausfüllen der Vordrucke benötigt werden. Sollte diese Anlage nicht dabei gewesen sein, oder abhanden gekommen sein, kann man die Informationen aus dem Internet abrufen.

NRW

Für NRW wurde das Grundsteuerportal bereit gestellt. Wenn man die Seite Die Grundsteuerreform in Nordrhein-Westfalen Einfach erklärt: Das Grundsteuerportal aufruft findet man etwas weiter unten den Link Hier geht’s zum Grundsteuerportal der dann zu den Landkarten verzweigt! Dann folgt die Auswahl nach Grundsteuer A oder Grundsteuer B.

Erst einmal sieht man keinen Unterschied – aber die später ausgegebenen Daten unterscheiden sich doch ganz erheblich.

Durch einen Klick auf die Auswahlfläche links (Grundsteuer A) oder rechts (Grundsteuer B) gelangt man – je nachdem, was man benötigt – zu einer Landkarte. Nun kann man durch vergrößern und suchen, oder durch Eingabe einer Adresse oben links, seine Grundstücke suchen.

Als Beispiel wird hier in Rödinghausen der Pemberville Platz verwendet:

Anschließend wird auf das gewünschte Grundstück geklickt – und schon hat man alle Angaben, die man für sein Grundstück sucht:

Für den Pemberville Platz werden die obigen Daten angezeigt:

Die Lage des Grundstücks, die Daten der Gemarkung, die Bodenwerte und weitere Informationen. Allen Spionen sei gesagt: Der Eigentümer wird nicht genannt. 🙂

Am unteren Rand der Ausgabe gibt es zwei Buttons: Mit dem Druckersymbol kann man sich die Daten ausdrucken und mit dem anderen Button das Dokument schließen und zum nächsten Grundstück navigieren.

NDS

Die Seite mit den Kartendaten für das Land Niedersachsen findet man unter dem sogenannten Grundsteuer-Viewer (Kartendarstellung). Hier wird auf eine Informationsseite des Landes Niedersachsen verzweigt, in deren Mitte sich ein grüner Button Auswahl der Flurstücke starten befindet. Wie im obigen Beispiel NRW, kann auch hier in der Karte gesucht werden, oder im Feld „Bitte vollständige Adresse eingeben“ direkt auf ein Grundstück gegangen werden. Als Beispiel dient hier der Sitz der Niedersächsischen Landesregierung: Hannah-Arendt-Platz 1, 30159 Hannover:

Auch hier werden – obwohl in anderer Aufmachung – die Daten des Grundstücks angezeigt. Über einen Klick auf „Bodenrichtwert und Lagefaktor berechnen“, Mitte rechts auf der Seite, erhält man weitere gewünschte Daten.

Druch einen Klick auf Auszug erzeugen, werden die Daten als PDF Dokument aufbereitet und zur Verfügung gestellt.

Für andere Bundesländer werden ähnliche Angebote gemacht – hier ist die eigene Recherche gefragt.

Noch ein letzter Hinweis: Wer Tippfehler findet, kann sie behalten. Rolf